Ausgangssituation
Aufkleber mit einem Jahresdatum vermitteln Sicherheit, beantworten aber nicht, ob Prüfumfang und Frist zum Arbeitsmittel passen. Beanspruchung, Umgebung, Fehlerfolgen, Herstellerangaben und bisherige Prüfergebnisse können sehr unterschiedliche Fristen erfordern.
Rechtliche und fachliche Grundlagen
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und beurteilt der Arbeitgeber Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Er legt Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie Fristen fest und bestimmt die Voraussetzungen der prüfenden Person. TRBS 1201 konkretisiert Prüfungen und Kontrollen.
Wer entscheidet?
Die Verantwortung für die Festlegung liegt beim Arbeitgeber. Er kann sich durch Fachkräfte, befähigte Personen, Herstellerinformationen und technische Regeln beraten lassen. Die prüfende Person führt die beauftragte Prüfung fachgerecht durch; sie ersetzt nicht automatisch die betriebliche Festlegung der Prüforganisation.
Typische Fehler
Einheitliche Jahresfristen für alle Arbeitsmittel sind ebenso problematisch wie die ungeprüfte Übernahme fremder Tabellen.
- keine Verbindung zur Gefährdungsbeurteilung
- Prüfung nach Reparatur oder außergewöhnlichem Ereignis übersehen
- Prüfperson nicht passend zur Prüfart ausgewählt
- Mängelstatus und Sperrung nicht geregelt
- fehlende eindeutige Betriebsmittelidentifikation
Checkliste für die Prüforganisation
Erfassen Sie Arbeitsmittel eindeutig, bewerten Sie Gefährdungen und Einsatzbedingungen, definieren Sie Prüfart, Umfang, Frist und Qualifikation, regeln Sie den Umgang mit Mängeln und werten Sie Ergebnisse zur Anpassung der Fristen aus.
Häufige Fragen
Gibt es immer eine gesetzlich feste Jahresfrist?
Nein. Für viele Arbeitsmittel ist die Frist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Verbindliche Vorgaben aus speziellen Regelungen oder Herstelleranforderungen sind dabei zu berücksichtigen.
Sind Leitern- und Elektroprüfungen dieselbe Leistung?
Nein. Prüfverfahren, fachliche Anforderungen und Qualifikation der Prüfperson unterscheiden sich und müssen getrennt organisiert werden.
Fachliche Grundlagen
Maßgeblich bleibt die Prüfung der konkreten betrieblichen und projektbezogenen Situation.
