Leistungsumfang
So können wir Sie unterstützen.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Beratung bei Arbeitsstätten, Arbeitsmitteln, Verfahren und Arbeitsstoffen
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
Regelmäßige Begehungen, Mängelverfolgung und Jahresbericht
Mitwirkung bei Unterweisungen, ASA-Sitzungen und Unfallauswertung
Qualifikation & Abgrenzung
Passend zur konkreten Aufgabe.
Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz
Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 und betrieblicher Gefährdungslage
Nachvollziehbare Aufgaben-, Maßnahmen- und Jahresdokumentation
Unser Arbeitsansatz
Fachlich fundiert. Persönlich begleitet. Vor Ort wirksam.
Nachvollziehbar organisierte sicherheitstechnische Betreuung
Priorisierte Maßnahmen mit realistischem Umsetzungsbezug
Verlässliche Begleitung bei Veränderungen im Betrieb
Häufige Fragen
Vor der Beauftragung gut eingeordnet.
Woraus ergibt sich der Betreuungsumfang?
Maßgeblich sind unter anderem Branche, Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe, Gefährdungslage und betriebsspezifischer Unterstützungsbedarf. Den Umfang ordnen wir gemeinsam anhand der tatsächlichen Situation ein.
Ersetzt die Betreuung die Verantwortung des Arbeitgebers?
Nein. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt. Unternehmerische Entscheidungen und die Verantwortung für die Umsetzung verbleiben beim Arbeitgeber und den zuständigen Führungskräften.
Kann eine bestehende Betreuung vorübergehend vertreten werden?
Ja, Vertretungs- und Übergangslösungen sind je nach Verfügbarkeit möglich. Vor Beginn klären wir Dokumentation, offene Maßnahmen, Ansprechpartner und betriebsspezifische Besonderheiten.
Unverbindliche Anfrage
Passt diese Leistung zu Ihrem Bedarf?
Schildern Sie uns Einsatzort, Zeitraum und Aufgabenstellung. Nach der technischen Eingangsbestätigung prüfen wir Ihren Bedarf persönlich und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
